CORONA-UPDATE (15.09.2021)
Nachdem im Landkreis Cuxhaven die Inzidenz an mehr als fünf Tagen über 50 lag, hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die dazu führt, dass die 3-G-Regel in weiteren Bereichen angewendet werden muss. Die Warnstufe 1 ist noch nicht ausgerufen.
Während bisher schon in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen, bei Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern und in Discotheken und Clubs der Zutritt nur für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen möglich war, gilt dies nun für deutlich mehr Bereiche. So müssen nun in allen Gaststätten und Restaurants, bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen oder in Fitnessstudios entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Auch Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen sind nur noch unter dieser Voraussetzung möglich.
In den folgenden Grafiken sind die nun neu geltenden Regelungen zusammengefasst. Für die Nutzung der Sportanlagen gilt in geschlossenen Räumen bzw. in den Sporthallen neben den inzwischen allgemein bekannten Hygienevorschriften nun ebenfalls die 3G-Regel.